Projektskizze - Schul- und Hochschulfreiheit

Thomas Mayer, 1997

Ziel dieser Projektskizze ist:

- Befreiung der Schulen und Hochschulen vom staatlichen Gängelband.

- Bewahrung der Schulen und Hochschulen vom Gängelband des privaten Kommerz.

- Vielfalt und Innovationen in der Bildung durch pädagogische und organisatorische Autonomie der Bildungseinrichtungen.

- Konsequente Schüler- und Studentenorientierung durch Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern.

 

Hochschulfreiheit:

Die bestehende Abhängigkeit der Hochschulen von der Staatsbürokratie muß durch eine Abhängigkeit von den Studenten (nicht vom Kommerz!) ersetzt werden. Nur dadurch erhalten wir eine studentenorientierte Bildung. Die Zufriedenheit der Studenten muß für die Hochschulen zu einer Überlebensfrage werden. Damit der notwendige Wettbewerb in der Bildung möglich ist und die innovativen Kräfte zum Zuge kommen, müssen die Hochschulen in die Selbstverwaltung und Autonomie entlassen werden.

Dieser Wettbewerb und Autonomie könnte durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

- Die Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen erfolgt über Kopfbeträge pro Student. Damit sind die Hochschulen auf zufriedene Studenten angewiesen - denn unzufriedene Studenten suchen sich eine andere Universität. Das Interesse der Professoren und Dozenten an Didaktik und Betreuung der Studenten wird steigen.

- Die Kopfbeiträge sind je nach Fächern unterschiedlich hoch (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, etc.), gelten aber einheitlich für alle Hochschulen des Landes.

- Die Kopfbeiträge werden den Hochschulen als Pauschalsummen zur freien Verfügung überwiesen. Es gibt vom Ministerium keinerlei Vorgaben, Verordnungen, etc. über die Mittelverwendung.

- Die Kopfbeträge sind so bemessen, daß die Hochschulen einen Teil ihrer Forschungstätigkeit damit finanzieren können. Damit wird der Mißstand behoben, daß an vielen Hochschulen die Forschung wichtiger als die Lehre angesehen wird. Nur wer gute Lehre anbietet, soll Überschüsse erzielen, die dann in die Forschung fließen.

- Die Hochschulen erhalten Lehr- und Prüfungsautonomie. Da die Studenten nur bei guter Lehre und anerkannten Abschlüssen eine Hochschule besuchen, werden sich die Hochschulen von sich aus darum bemühen. Das Kultusministerium hat keinen Einfluß mehr auf die angebotenen Fachrichtungen und das Lehrangebot.

- Die Hochschulen haben das Recht, ihre Studenten selbst auszuwählen. Da Sie finanziell von den Studenten abhängig sind, werden sie die maximal pädagogisch sinnvolle Anzahl aufnehmen.

- Es gibt eine Gründungsfreiheit für Hochschulen.

- Die staatlichen Hochschulen erhalten die Dienstherrnfähigkeit (über die jede kleine politische Gemeinde verfügt). Alle Professoren, Dozenten, Mitarbeiter, usw. werden von der Universität selbst angestellt.

- Die staatlichen Hochschulen werden Eigentümer der Gebäude, Grundstücke und des Inventars. Die Hochschulen müssen sich dann selbst um den Gebäudeunterhalt, Sanierungen und Neubauten kümmern.

- Die innere Organisation der staatlichen Hochschulen obliegt diesen selbst. Im Hochschulgesetz werden nur einige grundsätzliche Verfahrensregelungen getroffen (z.B. Drittel-Parität in den Hochschulgremien).

 

Schulfreiheit:

Für die Schulfreiheit gelten die gleichen Grundsätze wie für die Hochschulfreiheit.

- Die Finanzierung aller Schulen erfolgt über Kopfbeiträge pro Schüler.

- Die Kopfbeiträge sind je nach Schulart (z.B. Sonderschule, Grundschule, Gymnasium) unterschiedlich hoch.

- Schulen in staatlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft erhalten die gleichen Beträge. Es gibt keine finanzielle Bevorzugung der staatlichen Schulen durch den Staat und Benachteiligung von Schulen in freier Trägerschaft mehr.

- Bei besonderen Problemsituationen (z.B. Schulen in sozialen Brennpunkten) ist eine über die Kopfbeiträge hinausgehende zusätzliche staatliche Förderung möglich.

- Jede Schule kann durch Fördervereine, Stiftungen u.ä. zusätzliche Finanzmittel erwerben.

- Die Schulen erhalten die Kopfbeiträge pauschal und können darüber frei verfügen (dezentrale Budgetverantwortlichkeit).

- Es gibt eine Gründungsfreiheit für Schulen, z.B. durch freie Träger oder durch Kommunen.

- Schulen in freier oder kommunaler Trägerschaft können ihre Bildungsziele, -methoden und Prüfungsordnungen selbst bestimmen und sind organisatorisch unabhängig.

- Auch die staatlichen Schulen brauchen größ?eren pädagogischen Freiraum:

- Die Lehrpläne gelten größtenteils nur noch als Hilfestellung, nicht mehr als verbindliche Vorgabe, damit die Lehrer auf die individuelle pädagogische Situation in der Klasse eingehen können.

- Die Schulen haben das Recht auf eine eigenverantwortliche Profilbildung, z.B. besondere pädagogische Konzepte, Fremdsprache in Grundschule, betriebliche berufsvorbereitende Ausbildung in der Hauptschule, Gymnasium mit handwerklichen Schwerpunkten, besondere Betreuungsangebote am Nachmittag, Behindertenintegration, etc..

- Damit eine Profilbildung der Schulen und die dezentrale Budgethoheit möglich ist, entscheiden die staatlichen Schulen selbst, welche Lehrer/innen sie anstellen.

- Um die Wettbewerbsneutralität der Schulaufsicht zu gewährleisten, muß die Schulaufsicht von den Behörden getrennt werden, die selbst Schulen betreiben. (Einer staatlichen Automobilfirma würde niemand das Kraftfahrtbundesamt eingliedern, das für die Zulassung neuer Autotypen zum Straßenverkehr zuständig ist.)

- Die Schulaufsicht muß ihre Kontrollfunktion auf die Rechtsaufsicht beschränken und sich zu einem Koordinierungsorgan der unterschiedlichen Schularten und Schulträger entwickeln. Deshalb sollen Vertreter der Schulen bei der Ausübung der Schulaufsicht mitwirken.

 

Freie Schulen als Modell für freie Unternehmen

Die Befreiung des Schulwesens, der Basisunternehmen der Fähigkeitenproduktion, vom staatlichen Gängelband und privatem Kommerz ist ein Modell für das freie selbstverwaltete Unternehmertum. Mit der Frage der Finanzierung der freien Schulen stellt sich letztlich die Frage nach dem Geldkreislauf selbst.

 

Literaturhinweis:

Aufsätze in der Zeitschrift "Fragen der Freiheit", Nr. 204 "Schulfreiheit Jetzt", Nr. 205 "Was kostet ein Schüler", Nr. 236 "Zukunft von Bildung und Kultur", Bad Boll.

 

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